Schutzkonzept des Reit- und Fahrvereins Handorf-Sudmühle e.V. vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt

Kinder- und Jugendschutz ist dem Reit- und Fahrverein Handorf-Sudmühle e.V. (nachfolgend "Verein" genannt) ein Anliegen oberster Priorität. Der Verein soll für alle Mitglieder ein Ort der Sicherheit und des Vertrauens sein, wo sie sich wohlfühlen und ihrem Hobby Reiten und/oder Voltigieren nachgehen können.

In Vereinen mit einer "Kultur des Hinsehens und der Beteiligung" ist das Risiko für alle Formen sexualisierter Gewalt signifikant geringer.

Ohne ehrenamtliches Engagement ist ein qualifiziertes Sportangebot für Kinder- und Jugendliche undenkbar. Daher sollen auch neben- und ehrenamtlich Tätige durch dieses Konzept zusätzlich unterstützt und geschützt werden.

Dieses Konzept wurde dafür entwickelt, Trainern, Vorstandsmitgliedern und allen anderen, die mit Jugendlichen arbeiten, Verhaltensregeln und Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, um Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, aber auch als Orientierungshilfe zu dienen bzw. die Möglichkeit zu bieten, eigenes Verhalten zu reflektieren.

Der Vorstand des Vereins beschließt die Umsetzung dieses Konzepts zur Prävention und Intervention bei sexualisierter und anderer Gewalt und setzt damit ein Zeichen für den Schutz und das Wohl unserer Mitglieder sowie für ein respektvolles und sicheres sportliches Umfeld.

Es ist dem Verein ein wichtiges Anliegen, zu betonen, dass hier niemand unter Generalverdacht gestellt wird. Dennoch können pro-aktive Formen der Prävention nur greifen, wenn vorab Risiken offengelegt werden.

Durch den Reit- und Voltigiersport entsteht zwischen Trainern und Kindern und Jugendlichen oft eine emotionale und auch körperliche Nähe. Gerade im Leistungssport kann durch ein Machtgefälle auch eine Abhängigkeit entstehen. Sowohl die Nähe als auch das Machtgefälle kann einzelne Personen dazu verleiten, dieses für Übergriffe auszunutzen.

Diese können von (häufig unbeabsichtigten) Grenzverletzungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen reichen.

Für den Verein relevante begünstigende Faktoren im Reit- und Voltigiersport und der Umgang mit diesen Situationen werden im Folgenden aufgeführt. Diese Liste ist in regelmäßigen Abständen zu ergänzen und zu aktualisieren.

  • Die Hilfestellung ist ein Handwerk, welche dazu dient, Bewegungen zu erlernen und Verletzungen zu vermeiden. Besonders beim Voltigieren ist hierzu ein engerer Körperkontakt wichtig und erwünscht. Dennoch sollte sich ein keiner Situation jemand bedrängt oder unsittlich berührt fühlen.
  • In manchen Trainings- und Turnierorten kann die angebotene Umkleidemöglichkeit ungeeignet sein, die Privatsphäre der Sportler adäquat zu schützen. Hier sind ausdrücklich die Trainer und Übungsleiter gefordert, die Verantwortung für eine angemessene Umkleidesituation zu übernehmen. Auf eigenen Turnieren schafft der Verein geeignete Umkleidemöglichkeiten.
  • Bei Übernachtungen im Rahmen von Trainings und Wettkämpfen sollten die Sportler geschlechtergetrennt und nicht mit Trainern/Übungsleitern in einem Zimmer untergebracht werden, sofern es nicht explizit anders von volljährigen Sportlern oder Erziehungsberechtigten der Minderjährigen gewünscht ist.
  • die sportliche Bekleidung sollte keinen Anstoß zur Sexualisierung bieten, hierauf ist vor allem beim Voltigieren und bei Schwimmtraining im Rahmen des Vierkampfes zu achten.
  • im Rahmen des Schwimmtrainings für den Vierkampf ist auf eine geschlechtergetrennte Umkleide- und Duschsituation zu achten.
  • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  • unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
  • wir achten auf die Reaktion unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.

a. SENSIBILISIERUNG

Die Sensibilisierung über das Thema sexualisierte Gewalt ist ein zentrales Instrument, um eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen und betrifft nicht nur Trainer und Übungsleiter, sondern alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Genauso wichtig ist es aber auch, die Kinder und Jugendlichen selbst zu sensibilisieren, dass sie ein Recht haben, "Nein" zu sagen und gehört werden.

Auch die Eltern sollen das Schutzkonzept des Vereins kennen und akzeptieren. Durch ein Vertraut machen der Abläufe soll Ihnen klar sein, dass ihre Kinder in unserem Verein in guten Händen sind.

Zur Umsetzung wird dieses Konzept auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und die Mitglieder hierüber informiert.

Neu eintretende Mitglieder werden direkt bei der Aufnahme in den Verein darüber informiert.

Die Sensibilisierung wird auch durch einen regelmäßigen vereinsinternen Austausch darüber stetig verbessert und aufrechterhalten, beispielsweise auf der Jugend- und Hauptversammlung, aber auch z. B. über den Newsletter und WhatsApp Gruppen.

b. ANSPRECHPARTNER

als Ansprechpartner werden hiermit

Finnja Koch und Louise Stücker, sowie Pia Bockskopf und Nikita Nelson benannt.

Diese stehen allen Kindern und Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung, ihre Handynummern werden entsprechend veröffentlicht. Sie dienen als Bindeglied zum Vorstand und besprechen und bestimmen gemeinsam das weitere Vorgehen bei vermuteten oder stattgefundenen Übergriffen.

c. EHRENKODEX

Der Ehrenkodex des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ist Anhang dieses Konzeptes und wird allen Vorstandsmitgliedern, Trainern und Übungsleitern zur Unterschrift vorgelegt. Eine zeitnahe Rückgabe ist verbindlich und wird vom Vorstand überprüft. Mit der Unterzeichnung dokumentieren alle Unterzeichnenden, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter Einhaltung von ethischen und moralischen Grundsätzen gestalten.

d. AUS- FORT- UND WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Pferdesportverband Westfalen bieten regelmäßig Fortbildungen zu verschiedenen Themenbereichen an. Der Verein ermöglicht den Mitgliedern, daran teilzunehmen.

Bei der Vermutung oder Beobachtung sexualisierter Gewalt soll dieser Handlungsleitfaden als Richtlinie dienen. Der Verein behält sich vor, im Verdachtsfall potenzielle Täter vorerst vom Training auszuschließen, bis der Sachverhalt geklärt wurde. Verurteilte Täter werden nicht geduldet, es erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein.

Im Verdachtsfall soll folgendermaßen vorgegangen werden:

  • Ruhe bewahren, vermutliche Opfer und Täter nicht bedrängen.
  • Zuhören, Glauben schenken und ernst nehmen.
  • eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren.
  • nichts auf eigene Faust unternehmen, sondern die Ansprechpartner informieren.
  • keine Vermutungen aufstellen und keine Warum-Fragen stellen.
  • versichern, dass das Gespräch vertraulich ist.
  • keine Konfrontation der Eltern.
  • wertschätzender und vertrauensvoller Umgang mit dem potenziellen Opfer.
  • keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen machen.
  • Ansprechpartner und Vorstand entscheiden über das weitere Vorgehen.
  • Erklärungen nach außen erfolgen ausschließlich durch Ansprechpartner und Vorstand. Diese setzen sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung.

Bei direkter Beobachtung sexualisierter Gewalt zusätzlich:

  • dazwischen gehen, Grenzverletzung benennen und stoppen.
  • beteiligte Personen voneinander trennen.
  • das betroffene Kind hat immer Vorrang vor dem Übergriffigen.
  • bei Gewalt von Kindern untereinander bedenken, dass auch das übergriffige Kind schon selbst Opfer gewesen sein könnte.
  • eine Ausnahme besteht, wenn offensichtlich eine Straftat vorliegt, eine Verletzung medizinische Versorgung erfordert oder Gefahr im Verzug ist. In diesen Fällen sind unverzüglich Polizei und/oder Rettungskräfte zu informieren. Die Ansprechpartner sind unabhängig davon zu informieren.

Dieses Konzept wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen.

​​​​​​​Es wurde am 12.12.2024 im Rahmen der Sitzung des Vorstandes als verbindlich für den gesamtem Verein verabschiedet. Die hier aufgeführten Festlegungen gelten damit ab sofort.