sind
die Mitgliederversammlung
der geschäftsführende Vorstand der Gesamtvorstand
die Jugendversammlung
der Jugendvorstand
Der Verein soll nachstehenden Organisationen angehören:
Sie ist ein Bestandteil des Vereins und setzt sich aus den jugendlichen Mitgliedern zusammen. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Mitglieder von 12 bis 21 Jahren. Die Jugendabteilung wählt den Jugendwart und seinen Vertreter für 2 Jahre, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen sind. Für etwaige Ausschüsse wählt die Jugendabteilung ihre eigenen Vertreter.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Geschäftsbücher sind in üblicher Form zum Jahresabschluss abzuschließen. Es ist ein Bericht anzufertigen, der nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer durch Beschlussfassung über diesen Gegenstand besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, die es zur Förderung und Pflege des Reitsports zu verwenden hat. Die Ausschüttung des Vermögens an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Um den Inhalt der Satzung möglichst leserfreundlich zu gestalten, verwenden wir das ‚generische Maskulinum‘. Wir möchten betonen, dass wir die verkürzte Sprachform geschlechtsneutral und aus reinen redaktionellen Gründen nutzen. Sie beinhaltet keine Wertung.